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Impressum

Sanoa betreibt kein eigenes Sanitätshaus.
Inhaltlicher Verantwortlicher i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV:
Detlef Pypke

Sanoa GmbH
Brebacher Weg 61
12683 Berlin

E-Mail: info@sanoa.net
Telefon: + 49 (0)30 220116020

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Detlef Pypke, Anton Kunze

Registernummer: HRB 228845B
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
USt-IdNr.: DE342986633

Inhalte und HaftungsausschlussSanoa GmbH (im Folgenden „Sanoa“) behält sich das Recht vor, bei Bedarf Änderungen an den Seiteninhalten durchzuführen. Aus den beschriebenen Themenbereichen und den veröffentlichten Standortdaten können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.
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Die Angebote sind in allen Teilen unverbindlich.

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Weitergabe
Sämtliche angebotenen Informationen dürfen – auch auszugsweise – nur mit schriftlicher Genehmigung von Sanoa weiterverbreitet oder anderweitig veröffentlicht werden.

Urheberrecht
Texte und Grafiken auf sanoa.net und allen veröffentlichten Subdomains sind durch das Urheberrecht geschützt. Das Verwenden der Texte und Bildmaterial auf eigenen Web-Seiten oder in anderen Medien ohne ausdrückliche Genehmigung verletzt das Urheberrecht. Zuwiderhandlungen werden durch Sanoa abgemahnt und falls notwendig auch gerichtlich verfolgt.

Bildnachweise
Quellen

Bewerbungsverfahren
Im Zuge der Abwicklung von Bewerbungsverfahren in unserem Unternehmen arbeiten wir mit der Bewerbungs-Plattform des Dienstleisters Workwise GmbH, Impressum (https://www.workwise.io/impressum) zusammen. Die Personalvermittlung nach Auftrag von Stellensuchenden oder Arbeitgebern ist keine Auftragsverarbeitung, sondern die Inanspruchnahme einer fremden Fachleistung eines eigenständig Verantwortlichen (LDA-Bayern, FAQ-Liste vom 20.07.2018). Weiter Informationen zum Datenschutz des Dienstleisters Workwise GmbH finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.workwise.io/datenschutz).

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

PRÄAMBEL

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Sanoa in Bezug auf die von Sanoa aufgrund des geschlossenen Vertrages zu erbringenden Leistungen.

§ 2 TÄTIGKEIT DURCH SANOA

Sanoa führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Kunden bezogen durch. Von Dritten oder vom Kunden gelieferte Daten werden auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen hat zum Ziel, den Kunden in verständlicher und nachvollziehbarer Weise in die Problemlösung einzuführen.
Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Agenturleistung, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken.
Soweit nicht anders vereinbart ist, kann Sanoa sich zur Auftragsausführung verständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei Sanoa dem Kunden stets unmittelbar verpflichtet bleibt.

§ 3 LEISTUNGSÄNDERUNGEN

Sanoa ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern dies im Rahmen der betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung, zumutbar ist.
Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand der Sanoa oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere die Erhöhung der Vergütung und Aufschiebung der Termine.

§ 4 SCHWEIGEPFLICHT, DATENSCHUTZ

Sanoa ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers erfolgen. Sanoa verpflichtet sich, alle von ihr zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.
Sanoa verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren; es wird insbesondere dafür Sorge getragen, dass Einsicht durch Dritte vermieden wird.
Sanoa ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des jeweiligen Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Während der Laufzeit des Vertrages besteht für Sanoa die Verpflichtung, eigenes Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Kunden in direkter Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen.

§ 5 VERGÜTUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, AUFRECHNUNG

Die von der Sanoa GmbH erbrachten Dienste werden, sofern nicht anders vereinbart, nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart, hat Sanoa neben der Hauptforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in der Rechnung gesondert auszuweisen. Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Sanoa auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 6 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Sanoa nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für Sanoa zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags dies verlangt, hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seine Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
Zum reibungslosen Ablauf der Zusammenarbeit benennt der Kunde Sanoa einen qualifizierten, verantwortlichen Mitarbeiter, der allein befugt ist, anstehende Fragen und Entscheidungen für den Kunden abschließend zu erledigen. Dieser ausdrücklich benannte Mitarbeiter bildet die Schnittstelle zwischen Sanoa und den bei der Umsetzung der unter § 2 genannten Aufgaben beteiligten Abteilungen des Kunden. Erklärungen dieses Mitarbeiters gelten als Erklärungen des Kunden, Erklärungen seitens Sanoa gegenüber diesem Mitarbeiter als Erklärungen gegenüber dem Kunden.

§ 7 HAFTUNG

Sanoa haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihr bzw. ihren Mitarbeiter/innen für die Durchführung des Auftrages beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für vertragsuntypische Schäden ausgeschlossen.
Die Haftung von Sanoa für Schäden aus etwa fehlerhafter Beratung beschränkt sich, soweit Sanoa nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zufallen, auf die Höhe des Beratungshonorars. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen Sanoa müssen spätestens sechs Monate nach Auftragsabschluss schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist sind die Ansprüche verfallen.

§ 8 KÜNDIGUNG

Soweit nichts anderes vereinbart ist, bedarf die Kündigung einer laufenden Beauftragung einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende, und dies in Schriftform. Für die bis zum Ende der Vertragslaufzeit erbrachten Leistungen zahlt der Auftraggeber das anteilige vereinbarte Zeit- oder Festhonorar und die bis dahin angefallenen Auslagen gemäß § 5 an Sanoa.

§ 9 SONSTIGES

Für alle Rechte aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Alle Änderungen dieser Allgemeinen Beratungsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Sind oder werden Vorschriften dieser Beratungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Berlin.

Stand: 28. April 2021

Berlin

Anton Kunze

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